Das Gesundheitsberuferegistergesetz tritt mit 1.1.2017 in Kraft.
Der Aufbau des Registers startet 2018.
Es sieht vor, dass die Bundesarbeitskammer die Registrierung für die Beschäftigten in der Gesundheits- und Krankenpflege und in den gehobenen medizinisch-technischen Diensten abwickelt und die Gesundheit Österreich GmbH dies für die Selbständigen übernimmt.
Hier finden sie das Gesundheitsberuferegister-Gesetz – GBRG und einen Folder.