Ab 1. Juli 2018 ist für Angehörige der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe sowie der gehobenen medizinisch-technischen Dienste die Registrierung im Gesundheitsberuferegister Voraussetzung für die Ausübung des jeweiligen Gesundheitsberufes. Die vorliegenden FAQ wollen auf die wichtigsten Fragen Antworten bieten – insbesondere für die Berufsangehörigen.