Psychische Krankmacher in der Arbeit
„Arbeit darf nicht krank machen“ war die Erkenntnis zahlreicher Analysen, die dazu führten, dass im Jahr 1994 das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz beschlossen wurde. Im Vorfeld klagte die Wirtschaft, dass ihr durch das Gesetz nur immense Kosten erwachsen und der administrative Aufwand in keinem Verhältnis zum Erfolg stehe würde. Aber das Gesetz wurde zur Erfolgsgeschichte.